Spenden

 

 

 

Was bewirke
ich mit meiner Spende?

Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung. Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Deswegen werden Spenden von Bürgerinnen und Bürgern an politische Parteien als ein staatsbürgerlicher Beitrag von unserem Parteiengesetz ausdrücklich durch staatliche Zuschüsse honoriert und sind zudem steuerlich absetzbar.

Spendenkonto der FDP Stadtverband Konstanz

Sparkasse Bodensee
IBAN: DE06 6905 0001 0000 0490 07
Swift (BIC): SOLADES1KNZ

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben, damit wir Ihre Spenden ordnungsgemäß verbuchen
und Ihnen eine Spendenquittung zuschicken können.

Wichtige Informationen rund ums Spenden

SPENDENBEREITSCHAFT

Die Spendenbereitschaft an politische Parteien hat in Deutschland nachgelassen. Mit dem Bekenntnis zu Offenheit und Transparenz wirkt die FDP diesem Trend entgegen. Bürgerinnen und Bürgern, die sich über eine Spende zur Unterstützung der Politik ihrer Wahl entschlossen haben, finden bei der FDP eine Spendenkultur mit Anstand vor. Bei bewusst gewählter Kontrolle durch die Öffentlichkeit wird so von der FDP ein Weg beschritten, der eine Spende wieder zu einem positivem politischen Engagement des einzelnen Bürgers werden lässt.

SPENDENABWICKLUNG

Die ordnungsgemäße Verbuchung und die Ausstellung der steuerlich relevanten Spendenbescheinigung übernimmt der Liberale Parteiservice (LiPS) in Kooperation mit der FDP Konstanz. Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Herkunft und ihre Zulässigkeit geprüft. Rechtswidrig erworbene Spenden, beispielsweise Spenden unklarer Herkunft, werden ungeachtet des Betrages abgelehnt und an das Präsidium des Deutschen Bundestages überwiesen.

POLITISCHE EINFLUSSNAHME

Gemäß dem Parteiengesetz werden alle Spenden über 10.000 € vom Bundestagspräsidenten und im FDP-Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Dieser ist auf der Homepage des FDP-Bundesverbandes einzusehen. Diese Veröffentlichungspflicht dient dazu, einer etwaigen politischen Einflussnahme bei der Willensbildung innerhalb einer Partei durch Dritte vorzubeugen.

SPENDEN FÜR DEN POLITISCHEN ZWECK

Spenden sind freiwillige Zahlungen ohne materielle Gegenleistungen. Ihre Spende fließt in den Etat der FDP Konstanz und wird ausschließlich auf Grundlage der Satzung, der strategischen Ausrichtung und der Beschlusslage der FDP für das Aktionsziel eingesetzt.

IHR ANSPRECHPARTNER

Sofern Sie weitere Informationen zum Thema Spenden benötigen, steht Ihnen unser Schatzmeister gerne zur Verfügung:

FDP Konstanz

Freie Demokratische Partei (FDP) Konstanz
Schatzmeister: Jean-Pierre Courteau
c/o FDP-Fraktion
Fischmarkt 2, 78462 Konstanz

 

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Unterstützung.

STEUERLICHE INFORMATIONEN

Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.

Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall 250 € und bedeutet für die FDP bis zu 690 €, denn:

1. Die steuerliche Vergünstigung ist gestaffelt.

Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EStG exakt 50 % der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EStG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.

2. Jeder Euro, den Sie uns spenden, ist für uns bis zu 1,38 € wert.

Für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher Person und Jahr bekommt die FDP zusätzlich für jeden Spendeneuro bis zu 0,38 € im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien.

Das heißt: Eine Spende von 500 € kostet Sie also durch die steuerliche Abzugsfähigkeit tatsächlich nur 250 €. Für die FDP aber erhöht sie sich in Abhängigkeit von der Obergrenze der staatlichen Zuschüsse auf maximal 690 €.

Zusätzliche Hinweise

Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen.

Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.

Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.

Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.

Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.

Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.

Barspenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.

Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten.

Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.

Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.

Stand: Diese Regelungen beruhen auf dem aktuellen Parteiengesetz.

Sie möchten noch mehr wissen? Schreiben Sie uns!

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