Wie funktioniert die Gemeinderatswahl?

Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt. Die nächste Kommunalwahl ist am 9. Juni 2024.

Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerschaft. Er ist das „Hauptorgan der Gemeinde“. Er „legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist.“ Dem Gemeinderat obliegt zudem die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre.

 

Wie werden Gemeinderäte und Ortschaftsräte gewählt?

Gemeinde- und Ortschaftsräte werden alle fünf Jahre bei den Kommunalwahlen gewählt. Als Wahlsystem dient die Verhältniswahl auf der Grundlage freier Listen, die von Parteien und Wählervereinigungen für das Wahlgebiet eingereicht werden. Jedem Wahlberechtigten stehen so viele Stimmen zu, wie Mandatsträger:innen zu wählen sind. Die Zahl der Gemeinde- bzw.  Stadtratsmitglieder ist gesetzlich geregelt. Je nach Gemeindegröße sind es zwischen acht und sechzig. Gewählt wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg hält einige Besonderheiten bereit, die es beim Wählen zu beachten gilt. Eine ausführliche Übersicht zum Wahlrecht gibt es hier, ebenso eine Übersicht in Leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Besonderheiten:

 

 

Wer wird in den Gemeinderat gewählt?

Rund 20.000 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte gibt es in Baden-Württemberg. Sie werden durch die Bürger:innen der Kommune gewählt. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.

 Es spielt nicht nur eine Rolle, wer sich zur Verfügung stellt, sondern ganz entscheidend ist, wer gewählt wird. Bildung, Einkommen und Geschlecht sind als „Filter“ anzusehen – mit wachsender Gemeindegröße ansteigend. Eine Differenzierung lässt sich auch nach der Zugehörigkeit zu Parteien treffen.

 Durch die Möglichkeit des Kumulierens führt auch ein guter Listenplatz nicht unbedingt zum Erfolg. Entscheidend ist der Bekanntheitsgrad durch Beruf und Familie oder durch ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde, zum Beispiel bei der Feuerwehr oder in Vereinen.

 Insgesamt leben so im Ergebnis der Kommunalwahlen eigentlich die Bedingungen fort, an die jahrhundertelang das Bürgerrecht in unseren Gemeinden geknüpft war: Ortsbürtigkeit oder doch zumindest lange Wohndauer, Grundbesitz, Selbstständigkeit, zumindest sicheres Einkommen (Beamte), Mindestalter – und männlich sein (Frauen wurden als nicht selbstständig, da vom Mann abhängig, angesehen). Diese Voraussetzungen des Bürgerrechts – zu verstehen aus der vorindustriellen Gesellschaft, in der die Gemeinde auch die Instanz sozialer Sicherung war – leben also merkwürdigerweise lange nach ihrer rechtlichen Abschaffung in den Köpfen fort und werden, zumindest teilweise, im Wahlverhalten weiter praktiziert.

 

 Obwohl die Rolle der Freien Wähler in Baden-Württemberg besonders groß ist, nimmt der Sitzanteil mit zunehmender Größe der Gemeinde ab und die Parteibindung der Mandatsträger:innen zu. In kleinen Gemeinden gibt es dagegen bis heute sehr häufig überhaupt keine Parteilisten. Insgesamt bedeutet dies, dass sich der Parteienstaat zumindest in größeren Gemeinden durchgesetzt hat, obwohl eigentlich das Wahlsystem das Honoratiorentum begünstigt.